Unser Service für Sie

Bei einer längeren Anmietung machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie erhalten von uns das gesamte Zubehör das notwendig ist, um eine Hüpfburg aufzustellen und zu betreiben.

Die Unterlegplane/Schutzteppich, das Gebläse Bodenanker, Sicherheitspylonen, 2 Fallschutzmatten und ein Hinweisschild für die richtige Benutzung der Hüpfburg sind im Mietpreis enthalten. Unsere Hüpfburgen sind alle auf Transportrollwagen gelagert, so dass Sie die Burg auch vor Ort leicht handeln können. Zum Be-und Entladen können Sie die Auffahrrampen kostenlos mitnehmen. Gegen eine Gebühr können Sie je nach Buchungsauslastung einen PKW-Anhänger von uns dazu mieten.

Häufig gestellte Fragen

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Kann ich als Laie eine Hüpfburg selbst aufstellen?

Ja. Nach einer Einweisung von uns und mit mindestens zwei Personen, können Sie die Hüpfburg selbst auf- und abbauen.

Brauchen die Hüpfburgen einen besonderen Stromanschluss?

Nein. Die Hüpfburgen laufen mit einem gewöhnlichen Stromanschluss (>240V) für das Dauergebläse.

Muss das Gebläse dauerhaft laufen?

Ja. Das Gebläse muss dauerhaft laufen. Eine Hüpfburg ist genäht, durch die Nähte verliert sie -anders als eine geschweißte Luftmatratze, immer etwas Luft.

Auf welchem Untergrund kann die Hüpfburg aufgebaut werden?

Sowohl auf Rasen, als auch auf Asphalt bzw. Pflasterung. Wir geben Ihnen immer eine Unterlegplane und einen Schutzteppich dazu. Auch der Indoor Aufbau ist kein Problem, solange der Raum hoch genug ist.

Wie lange dauert der Aufbau?

Der Aufbau dauert je nach Größe der Hüpfburg 15-20 Minuten. Das Aufblasen je nach Größe 3-7 Minuten.

Wann muss bezahlt werden?

Der Mietpreis muss bei der Wiederbringung der Geräte bezahlt werden. Oder wir schreiben eine Rechnung und Sie können den Betrag überweisen.

Kommen auf die Preise noch Steuern oder andere Kosten hinzu, oder sind das Endpreise?

Alle Preise sind Endpreise. Da ich ein Kleingewerbe habe wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen. Sofern keine Sonderleistungen wie Transport, Reinigung oder Auf-und Abbau hinzukommen.

Muss die Hüpfburg dauerhaft beaufsichtigt werden?

Ja. Vom Aufbau, während des ganzen Betriebes, bis zum vollständigen Abbau muss eine volljährige Aufsichtsperson ständig anwesend sein.

Wer betreut die Hüpfburgen?

Für die Aufsichtspflicht und Betreuung ist der Mieter zuständig.

Kann die Hüpfburg schon am Abend vor der Veranstaltung abgeholt werden?

Ja, fragen Sie einfach bei uns nach. Sollte die Buchungsauslastung dieses zulassen, machen wir es gerne möglich. Jedoch können wir nichts versprechen. Bei Hochzeiten ist dieses bereits mehrere Tage vorher möglich um einen stressfreien Ablauf zu ermöglichen.

Was ist bei Regen vor der Veranstaltung?

Sie können bis zur Abholung kostenlos stornieren, wenn Regen oder Sturm gemeldet wurde.

Darf die Hüpfburg bei Regen aufgebaut werden?

Nein! Die Sprungfläche wird glatt und es kann schnell zu Verletzungen kommen. Des weiteren kann Wasser in die Burg eindringen, was zu Schimmel im inneren der Burg führen kann. Das trocknen von Hüpfburgen müssen wir in Rechnung stellen.

Einige Hüpfburgen haben ein Dach, können diese bei Regen verwendet werden?

Nein. Das Dach ist lediglich als Sonnenschutz für die Kinder gedacht, damit diese nicht in der direkten Sonne sind.

Was ist bei Regen oder Sturm, der während der Veranstaltung auftritt?

Bei den ersten Regentropfen trennen Sie die Hüpfburg sofort von der Stromzufuhr, stellen Sie das Gebläse unverzüglich ins Trockene. Bringen Sie die Hüpfburg so schnell wie möglich ins Trockene. Oder drehen Sie diese mit dem Boden nach oben, um den Innenraum vor Nässe zu schützen. Sollte die Hüpfburg dennoch nass geworden sein, muss sie nach Regenende aufgeblasen werden, bis sie vollständig getrocknet ist. Eine Stornierung oder Rückerstattung des Mietpreises ist nicht mehr möglich.

Muss die Hüpfburg vor der Rückgabe gereinigt werden?

Ja, wenn sie starke Verschmutzungen wie z.B. Sand, Erde, Laub/Blätter, nass ist, oder andere von Ihnen verursachte Verschmutzungen aufweist. Die gründliche Reinigung übernehmen wir. Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben werden, berechnen wir zusätzlich zur Mietgebühr eine Reinigung je nach Aufwand.

Sind die Hüpfburgen versichert?

Gefahrübergang und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfang auf den Mieter über. Private Mieter können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht abdecken lassen. Bei Betrieben deckt normalerweise die Betriebshaftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung.

Was passiert, wenn die Hüpfburg während des Mietzeitraums beschädigt wird?

Sollte es zu Schäden kommen, kommt es darauf an ob eine Verletzung der Benutzungsordnung besteht, oder der Schaden auf einen Materialfehler zurückzuführen ist. Sollte der Schaden auf einen Materialfehler der Hüpfburg zurückzuführen sein, wird die Reparatur der Hüpfburg von uns übernommen. Bei Nichteinhalten der Benutzungsordnung wie z.B. bei Verletzung der Beaufsichtigungspflicht, der Alters-und Gewichtsbeschränkung, oder eines Fehlers beim Auf-und Abbau muss der Mieter für die Reparatur aufkommen.

Können die Hüpfburgen selbst abgeholt werden?

Sie können alle Hüpfburgen selbst abholen. Die kleinen Modelle passen in einen Combi PKW. Details dazu finden Sie bei der jeweiligen Hüpfburg auf der Seite.

Sind die Hüpfburgen auf einem Anhänger verladen?

Einige Modelle sind nur mit einem Anhänger transportabel. Am besten organisieren Sie sich einen Anhänger oder Bulli, falls Sie ein großes Modell mieten möchten. Details dazu finden Sie bei der jeweiligen Hüpfburg auf der Seite. Gegen einen Aufpreis stellen wir Ihnen auch gerne einen Anhänger zur Verfügung, sofern die Buchungsauslastung dies zulässt. Fragen Sie bitte früh genug nach.

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